Die Lohnbuchhaltung zählt zu der komplexeren Materie einer Buchhaltung.

Sie umfasst sowohl Fragen des Steuerrechts als auch Fragen des Arbeitsrechts. Gleichzeitig sind jeweils noch die Aspekte der Sozialverscherungsrechts zu berücksichtigen.

Für unsere gewerblichen und freiberuflichen Mandanten sind wir durch unsere Erfahrung in der Lage, Ihr Lohnwesen fachkompetent und zuverlässig zu erledigen.

  • • Lohnabrechnungen
  • • Spesenabrechnungen
  • • Anmeldungen und Mutationen der Sozialversicherungen
  • • Abrechnen der Quellensteuern
  • • Jahreslohnausweise für die Mitarbeiter
  • • Jahresdeklarationen an die Sozialversicherungen
  • • Erstellen von Arbeitsverträgen